Die Drachen und Gleitschirmfliegerfreunde öffnen Ihre Fluggelände ab dem 20. April unter den dargelegten zusätzlichen Auflagen und Empfehlungen. Diese sind zwingend einzuhalten und Nichtbeachtung wird geahndet.

Wir haben sie in einer PDF Datei zusammengefasst:

Sonderregelung Flugbetrieb zu Coronazeiten

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