Es ist geschafft....

Nach vielen Briefwechseln mit der unteren Naturschutzbehörde, wurde nun einer ganzjährigen Nutzung des Fluggeländes Boppard-Weiler zugestimmt. Die Entsprechende Genehmigung traf im September vom DHV ein.

Es gibt allerdings einige neue Auflagen:

    Die Rheinwangen zwischen Hirzenauch und Kamp-Bornhofen dürfen nicht überflogen werden
    Das Naturschutzgebiet Hinter-Dick/Eisenbolz darf nur mit mindestens 300m AGL überflogen werden
    Das Salziger Bachtälchen darf in den Monaten März und April nicht überflogen werden

Diese Auflagen klingen zunächst sehr einschränkend und kompliziert. Jedoch erfolgt der Flugbetrieb im Gelände erfahrungsgemäß am Hang zwischen Bad Salzig und Weiler. Bei thermischen Bedingungen wird man in Richtung Süd-Westen, dem Aussichtsturm Fünfseenblick bzw. dem Ort Fleckertshöhe versetzt. Diese Abschnitte sind nun uneingeschränkt nutzbar.

Zur Verdeutlichung wurde eine Karte von Stephan angefertigt.