am 20. April hebt der DHV die Sperrung der Fluggelände auf. Die Vereine sollen je nach Erlass des Bundeslandes entscheiden, ob das Fliegen wieder möglich gemacht werden kann.
Was heist das nun für uns?
Alle unsere Fluggelände liegen in RLP. In der Coronabekämpfungsverordnung des Landes RLP vom 23. März 2020 wird verordnet, dass "Der Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen" geschlossen ist und dass "Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen" untersagt sind.
Von seitens des Landes RLP wurde bestätigt, dass es sich auch bei Startplätzen um Sportstätten handelt.
Daher bleiben auch weiterhin nach dem 20. April unsere Fluggelände geschlossen.
Auch unsere Nachbar- und Kooperationsvereine haben so entschieden. Der Vorstand informiert sich weiterhin über die aktuelle Situation und wird auf Änderungen entsprechend der geltenden Verordnung reagieren
Zusätzlich kontaktiert der DHV jede Landesregierung um konkrete Angaben zum Betrieb von Luftsportgeräten im jeweiligen Bundesland zu bekommen. Je nach Bundesland sind diese Erlasse unterschiedlich formuliert und es ergeben sich unterschiedliche Einschränkungen für den Flugsport.
Konkret heist das: In unseren Geländen, sowie den Geländen der Moselfalken und des DGC Siebengebirge dürft Ihr aktuell nicht abheben.
Für das Fliegen in Geländen von anderen Vereinen und in anderen Bundesländern möchte ich Euch bitten: Informiert Euch gewissenhaft ob und unter welchen Einschränkungen Flugbetrieb möglich ist. Bei Zuwiederhandlung haftet jeder selbst!